Aktuell finden keine offenen Sprechstunden statt.
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Das neue PKoFoG – Geänderte Regelungen zum Pfändungsschutzkonto
Am 1. Dezember 2021 ist das „Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos….“ (PKoFoG) in Kraft getreten. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen werden Probleme und Unklarheiten im Zusammenhang mit dem seit 2010 bestehenden Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto) geklärt und konkretisiert. In der maßgeblichen Zivilprozessordnung (ZPO) wurde dafür ein eigener Abschnitt mit 12 Paragraphen (§§ 899 – 910 ZPO) neu eingeführt.
Für Kontoinhaber sind vor allem die Konkretisierungen hinsichtlich der Umwandlung eines Gemeinschaftskontos in ein P-Konto, die Umwandlung eines debitorisch geführten Kontos sowie die Verlängerung der Übertragbarkeit von nicht ausgeschöpften Freibeträgen bedeutsam. Für die Beratungspraxis der „bescheinigenden Stellen“ die wie unsere Beratungsstelle berechtigt sind, Erhöhungsbescheinigungen auszustellen ergibt sich eine Reihe weiterer Änderungen. Für konkrete Anliegen stehen wir zur Verfügung.
Nähere Information finden Sie u.a. unter folgendem Link: www.der-paritatische.de/alle-meldungen/wichtige-neuerungen-zum-pfaendungsschutzkonto-zum-01122021.
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2022
Zum 01.07.2022 wurden die Pfändungsfreigrenzen, festgelegt in § 850 c ZPO (Zivilprozessordnung), neu festgesetzt. Dieses gilt sowohl für Gehaltspfändungen als auch für Kontopfändungen. Die Anpassung wird zukünftig jährlich zum
1. Juli eines Jahres erfolgen. Näheres dazu unter „Fachliche Informationen“.
Die Zahl der Menschen und privaten Haushalte, die in eine wirtschaftliche Notlage geraten, ist unvermindert hoch und durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Nach dem Schuldneratlas 2020 der Creditreform sind 9,87 % der erwachsenen Bürgerinnen und Bürger, also insgesamt 6,85 Millionen Menschen in Deutschland überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf; im Land Nordrhein-Westfalen ist die Schuldnerquote mit 11,8 % deutlich höher. Für den Kreis Minden-Lübbecke ist von 26.656 Überschuldeten im Jahr 2020 auszugehen (10,4 % der Erwachsenen).
Die Ursachen von Überschuldung sich vielfältig. Die Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit sowie Trennung und Scheidung, aber auch wirtschaftliche Unerfahrenheit und mangelnde Finanzkompetenz.
Die Folgen sind häufig die gleichen:
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich.
Sie erreichen uns regelmäßig während unserer o.a. Telefonsprechstunden
Terminvereinbarungen können Sie während unserer Telefonsprechstunden treffen.
Ihre Bereitschaft, an der Bewältigung ihrer finanziellen Probleme aktiv mitzuarbeiten, ist Voraussetzung für ein gutes Gelingen.